AGB der Aluxil GmbH für die Lieferung von Terrassenüberdachungen, Carports, Zubehör sowie — soweit gesondert beauftragt — Montageleistungen.
1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Aluxil GmbH, In den Kappeswiesen 16, 63571 Gelnhausen, Deutschland (nachfolgend „Aluxil“), und ihren Kunden über die Lieferung von Terrassenüberdachungen, Carports, Zubehör sowie – soweit gesondert angeboten – über Montageleistungen.
1.2Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
1.3Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Soweit nachfolgend gesonderte Regelungen für Verbraucher oder Unternehmer getroffen werden, sind diese ausdrücklich gekennzeichnet.
1.4Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Aluxil stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass Aluxil erneut auf sie hinweisen muss.
Kontakt: E-Mail: info@aluxil.de · Handelsregister: Amtsgericht Hanau, HRB 101126. Weitere gesetzlich erforderliche Unternehmensinformationen befinden sich im Impressum der Website.
2.1Die Präsentation der Produkte auf der Website und in sonstigen Angebotsunterlagen stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog bzw. eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
2.2Anfragen, Konfigurationen und Bestellungen des Kunden gelten als verbindliches Angebot des Kunden an Aluxil. Die automatische Bestätigung des Eingangs einer Anfrage oder Bestellung stellt keine Annahme des Angebots dar und begründet noch kein Vertragsverhältnis.
2.3Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Aluxil das Angebot des Kunden durch eine gesonderte Auftragsbestätigung in Textform annimmt oder die Ware zur Auslieferung freigibt bzw. an den Kunden versendet.
2.4Auftragsbestätigungen hat der Kunde unverzüglich nach Erhalt auf Richtigkeit zu prüfen, insbesondere hinsichtlich Mengen-, Maß- und Farbangaben. Abweichungen und Unrichtigkeiten sind Aluxil unverzüglich in Textform anzuzeigen.
2.5Nebenabreden, Zusicherungen oder sonstige Änderungen der Bestellung sind nur gültig, wenn Aluxil sie in Textform bestätigt hat. Dies gilt auch für Änderungswünsche, die der Kunde im Rahmen eines Montagetermins äußert. Montagepartner und Monteure sind nicht bevollmächtigt, Auftragsinhalte zu erweitern, zu kürzen, Preise zu ändern oder sonstige Vereinbarungen im Namen von Aluxil zu treffen.
2.6Aluxil ist berechtigt, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3.1Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben. Liefer-, Montage- oder Zusatzkosten werden gesondert ausgewiesen.
3.2Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag vor Lieferung zur Zahlung fällig (Vorkasse). Mit dem Kunden kann in Textform eine abweichende Zahlungsweise (z. B. Teilzahlungen) vereinbart werden. Aluxil ist berechtigt, Lieferungen erst nach vollständigem Zahlungseingang vorzunehmen.
Für Unternehmer gilt ergänzend:
3.3Erbringt Aluxil ihre Leistung sechs (6) Monate oder später nach Vertragsschluss, ist Aluxil berechtigt, angemessene Preisänderungen wegen veränderter Material-, Produktions-, Vertriebs- oder sonstiger Kosten vorzunehmen. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Regelung nicht.
3.4Aufwendungen, die aufgrund vom Kunden veranlasster Änderungen des Vertragsgegenstandes nach Auftragsbestätigung oder durch die Erfüllung nachträglicher behördlicher Auflagen entstehen, werden gesondert berechnet.
3.5Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Rechnungen, Auftragsbestätigungen und sonstige Vertragsunterlagen können elektronisch übermittelt werden.
4.1Angegebene Lieferzeiten sind unverbindliche Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden. Liefertermine von Speditionen können sich kurzfristig ändern; Aluxil informiert den Kunden in diesem Fall und vereinbart einen neuen Termin.
4.2Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Produktionsengpässen, Transportproblemen oder sonstigen nicht von Aluxil zu vertretenden Umständen begründen keinen Schadensersatzanspruch. Schadensersatzansprüche richten sich im Übrigen nach Ziffer 13.
4.3Die Lieferung erfolgt grundsätzlich frei Bordsteinkante. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Anlieferung am vereinbarten Ort möglich ist, und für eine ausreichende Anzahl von Hilfspersonen zur Entladung und zum Transport der Ware auf seinem Grundstück zu sorgen. Der Fahrer ist nicht verpflichtet, die Ware in Gebäude, Gärten oder sonstige Bereiche des Grundstücks zu transportieren.
4.4Ist ein bestellter Artikel ohne Verschulden von Aluxil nicht lieferbar, weil Aluxil von ihrem Lieferanten trotz dessen vertraglicher Verpflichtung nicht beliefert wurde, und ist kein vergleichbarer Artikel verfügbar, ist Aluxil zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Aluxil informiert den Kunden unverzüglich und erstattet bereits erbrachte Zahlungen.
Für Verbraucher gilt:
5.1Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Schäden bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen unverzüglich Kontakt zu Aluxil auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen Aluxil damit aber, eigene Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend zu machen.
Für Unternehmer gilt:
5.2Erkennbare Transportschäden sind unmittelbar beim Frachtführer zu dokumentieren und Aluxil unverzüglich mitzuteilen. Es gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlässt der Unternehmer die dort geregelte Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen bei der Untersuchung nicht erkennbaren Mangel. Dies gilt nicht, falls Aluxil einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
6.1Aluxil bietet ihre Produkte sowohl ohne Montage (zur Selbstmontage durch den Kunden) als auch – soweit gesondert beauftragt – mit Montage an. Der Kaufvertrag über die Ware und die gegebenenfalls beauftragten Montageleistungen stellen rechtlich selbständige Leistungen dar.
6.2Soweit Montageleistungen angeboten und beauftragt werden, können diese durch selbständige Montagepartner durchgeführt werden. Diese gelten nicht als Arbeitnehmer oder gesetzliche Vertreter von Aluxil. Sie sind nicht berechtigt, Vertrags- oder Preisänderungen oder zusätzliche Vereinbarungen im Namen von Aluxil zu treffen.
6.3Montagetermine sind zwischen dem Kunden und Aluxil ausdrücklich in Textform zu vereinbaren. Sie können insbesondere aufgrund von Wetterbedingungen, Sicherheitsanforderungen, fehlender Belieferung durch Dritte oder organisatorischer Gründe verschoben werden. Wetter- und witterungsbedingte Terminverschiebungen begründen keinen Schadensersatzanspruch.
6.4Bei reiner Lieferung ohne Montage obliegt die Montage vollständig dem Kunden; Aluxil übernimmt keine Haftung für Schäden aus fehlerhafter Eigenmontage. Im Übrigen gilt der jeweils gültige Montageleitfaden von Aluxil.
Diese Ziffer gilt, soweit Aluxil Montageleistungen erbringt.
7.1Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Baustelle zum vereinbarten Montagetermin frei zugänglich und montagebereit ist. Erforderliche Fundamente, Stromanschlüsse, Zufahrten sowie sonstige bauseitige Voraussetzungen müssen vor Beginn der Montage vollständig vorhanden sein.
7.2Der Kunde stellt Aluxil auf eigene Kosten freien Zugang zu einem Wasseranschluss und einem mit einem Fehlerstrom-Schutzschalter (FI-Schalter) gesicherten Stromanschluss zur Verfügung. Der Kunde hat empfindliche Flächen und Gegenstände zu sichern und Aluxil auf unterirdische oder nicht erkennbare Leitungen hinzuweisen.
7.3Ist für die Errichtung der Anlage eine Bau- oder sonstige behördliche Genehmigung erforderlich, obliegt es dem Kunden, diese einzuholen und auf Anforderung nachzuweisen. Der Kunde hat auf Anfrage nachzuweisen, dass er Eigentümer des Grundstücks ist, oder eine schriftliche Zustimmung des Eigentümers vorzulegen.
7.4Die Entsorgung von Erdaushub, Pflaster-, Betonier- und sonstige Arbeiten zum Verschluss der Fundamentoberfläche obliegen dem Kunden und sind nicht in den Montagekosten enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
7.5Kann die Montage aufgrund fehlender Voraussetzungen nicht durchgeführt werden oder gerät der Kunde mit einer erforderlichen Mitwirkung in Annahmeverzug, ist Aluxil berechtigt, eine angemessene Entschädigung sowie zusätzliche Kosten für Anfahrt, Wartezeit oder erneute Terminierung zu verlangen.
Diese Ziffer gilt, soweit Aluxil eine Werkleistung (Montage) erbringt, für die eine Abnahme vorgesehen ist.
8.1Der Kunde ist verpflichtet, das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
8.2Nach Abschluss der Montage führen Aluxil und der Kunde eine gemeinsame Inaugenscheinnahme durch und erstellen ein schriftliches Abnahmeprotokoll. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Mitwirkung hieran zu verweigern.
Für Unternehmer gilt ergänzend:
8.3Ein Werk gilt auch als abgenommen, wenn Aluxil dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt und ihn auf die Folgen einer unterbliebenen oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme in Textform hingewiesen hat und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb der Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat.
8.4Mit der Abnahme bzw. der Übergabe des Vertragsgegenstandes geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, geht die Gefahr ebenfalls auf ihn über. Versendet Aluxil auf Verlangen eines Unternehmers die Ware an einen anderen als den Erfüllungsort, geht die Gefahr mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer über.
9.1Produkte, die individuell nach Kundenvorgaben gefertigt werden, gelten als Maßanfertigungen. Der Kunde ist für die Richtigkeit der angegebenen Maße, Farben und Ausführungen verantwortlich.
9.2Nach Freigabe der Produktion sind Änderungen, Erweiterungen oder Stornierungen grundsätzlich ausgeschlossen; mit Beginn der Produktion erlischt jede Möglichkeit einer kostenfreien Stornierung. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von Aluxil in Textform.
9.3Für Maßanfertigungen besteht kein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB (siehe Ziffer 14).
Geringfügige Farb- und Materialabweichungen sowie branchenübliche Maßtoleranzen stellen keinen Sachmangel dar. Technisch bedingte Unterschiede zwischen Produktabbildungen und gelieferten Produkten bleiben vorbehalten.
11.1Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von Aluxil (Vorbehaltsware). Vor vollständiger Bezahlung sind eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung nicht zulässig.
Für Unternehmer gilt ergänzend:
11.2Der Unternehmer darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterveräußern. Sämtliche aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen tritt er bereits jetzt in Höhe des Rechnungsbetrages an Aluxil ab; Aluxil nimmt diese Abtretung an. Der Unternehmer bleibt zur Einziehung ermächtigt; Aluxil darf Forderungen jedoch selbst einziehen, soweit der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
11.3Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde Aluxil unverzüglich zu benachrichtigen und den Dritten auf die Eigentumsrechte von Aluxil hinzuweisen.
12.1Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
12.2Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, fehlerhafte Eigenmontage, mangelnde Wartung oder äußere Einflüsse entstanden sind.
Für Unternehmer gilt ergänzend:
12.3Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei neu hergestellten Sachen ein Jahr ab Gefahrübergang. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten nur die eigenen Angaben von Aluxil und die in den Vertrag einbezogenen Produktbeschreibungen des Herstellers. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, leistet Aluxil nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
12.4Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Schadensersatzansprüche nach Ziffer 13 (Haftung), insbesondere nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, im Rahmen eines Garantieversprechens sowie im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes.
13.1Aluxil haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Rahmen eines übernommenen Garantieversprechens sowie im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes.
13.2Bei einfacher (leichter) Fahrlässigkeit haftet Aluxil nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
13.3Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Insbesondere ist eine Haftung für Schäden aufgrund außergewöhnlicher Wetterereignisse außerhalb der technischen Spezifikationen sowie für Schäden durch unsachgemäße Nutzung, eigenmächtige Veränderungen am Produkt oder nicht fachgerechte Montage durch Dritte ausgeschlossen.
13.4Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Aluxil.
14.1Verbrauchern steht bei im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten und das Muster-Widerrufsformular ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.
14.2Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (Maßanfertigungen, § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Aluxil ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
16.1Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit nicht zwingendes internationales Verbraucherschutzrecht entgegensteht.
16.2Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Gelnhausen bzw. der gesetzlich zulässige Gerichtsstand im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Hanau.
16.3Die personenbezogenen Daten des Kunden werden gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den geltenden nationalen Gesetzen verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
16.4Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.