Was in welchem Bundesland ohne Genehmigung gebaut werden darf — direkt aus dem Wortlaut der Landesbauordnungen, mit Fundstelle und Link. Viele Ratgeber sind veraltet: Bayern, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Thüringen und Nordrhein-Westfalen haben ihre Regeln 2025 und 2026 geändert.
Die Landesbauordnungen sagen ausdrücklich, dass auch verfahrensfreie Vorhaben das öffentliche Baurecht einhalten müssen. Vor der Bestellung sollten Sie deshalb prüfen:
Stand der Gesetzestexte: 17.09.2026. Zusammenfassung, keine Rechtsberatung — maßgeblich ist der verlinkte Wortlaut und die Auskunft Ihrer Bauaufsicht.
| Land | Terrassenüberdachung verfahrensfrei | Garage / überdachter Stellplatz |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | bis 30 m² Grundfläche, nur im Innenbereich; keine Tiefengrenze | bis 50 m², mittlere Wandhöhe bis 3 m, nicht im Außenbereich |
| Bayern | bis 30 m² (Tiefengrenze seit 01.01.2025 gestrichen) | bis 50 m², nicht im Außenbereich |
| Berlin | bis 30 m² und 3 m Tiefe | bis 50 m², mittlere Wandhöhe bis 3 m, nicht im Außenbereich |
| Brandenburg | bis 30 m² und 4 m Tiefe, nicht im Außenbereich | bis 50 m² je Baugrundstück; im Bebauungsplangebiet eingeschossig bis 100 m² |
| Bremen | Terrassen mit Überdachung bis 30 m² und 3,50 m Tiefe — nicht im Geltungsbereich örtlicher Bauvorschriften | bis 50 m² je Baugrundstück, nicht im Außenbereich |
| Hamburg | Amtlicher Text bei unserer Prüfung nicht abrufbar — bitte bei der Bauaufsicht erfragen. | |
| Hessen | ohne Größengrenze: erdgeschossige Terrasse, Gebäudeklasse 1–3; vor Baubeginn Bescheinigung der statisch-konstruktiven Unbedenklichkeit | Garagen bis 50 m²; Bauvorlagen vorher an die Gemeinde, Baubeginn nach 14 Tagen ohne Einwand |
| Mecklenburg-Vorpommern | Amtlicher Text bei unserer Prüfung nicht abrufbar — bitte bei der Bauaufsicht erfragen. | |
| Niedersachsen | bis 40 m², wenn mindestens 3 m Abstand zur Nachbargrenze (seit 01.07.2025) | bis 60 m² je Baugrundstück, Höhe bis 3 m, nicht im Außenbereich |
| Nordrhein-Westfalen | bis 30 m² und 4,50 m Tiefe | bis 50 m² (seit 01.09.2026), mittlere Wandhöhe bis 3 m, nicht im Außenbereich |
| Rheinland-Pfalz | bis 50 m³ umbauter Raum, ebenerdig, unbeheizt, an Wohngebäuden der Gebäudeklasse 1–3, nicht im Außenbereich | bis 50 m², mittlere Wandhöhe bis 3,20 m; nicht im Außenbereich und nicht in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern |
| Saarland | ohne Größengrenze im Wortlaut | bis 36 m² Bruttogrundfläche, mittlere Wandhöhe bis 3 m, nicht im Außenbereich |
| Sachsen | bis 30 m² und 3 m Tiefe | bis 50 m² je Grundstück, mittlere Wandhöhe bis 3 m, nicht im Außenbereich |
| Sachsen-Anhalt | bis 30 m², keine Tiefengrenze | bis 50 m², mittlere Wandhöhe bis 3 m, nicht im Außenbereich |
| Schleswig-Holstein | ebenerdige Terrassen: bis 30 m² und 3 m Tiefe | «notwendige» Garagen bis 50 m², mittlere Wandhöhe bis 3 m |
| Thüringen | bis 30 m² und 4 m Tiefe, nicht im Außenbereich | bis 60 m² (seit 24.07.2026), mittlere Wandhöhe bis 3 m, nicht im Außenbereich |
Die Hessische Bauordnung ist beim Terrassendach großzügiger als die meisten anderen: Nach Anlage zu § 63, Nr. 1.13, sind Überdachungen erdgeschossiger Terrassen an Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 ohne Flächen- oder Tiefengrenze baugenehmigungsfrei. Die Bedingung steht in Abschnitt IV Nr. 3: Gebaut werden darf erst, wenn eine nach § 68 Abs. 3 Satz 2 HBO berechtigte Person die statisch-konstruktive Unbedenklichkeit bescheinigt hat.
Für Garagen bis 50 m² (Nr. 1.2) gehen die Bauvorlagen vorher an die Gemeinde; nach 14 Tagen darf gebaut werden, wenn sie kein Genehmigungsverfahren verlangt. Ob ein offener Carport als Garage gilt, lässt der Gesetzestext offen. Zuständige Bauaufsicht und Schneelastzone für Ihren Ort finden Sie unter Standorte — nach Region: Rhein-Main, Taunus, Wetterau, Main-Kinzig-Kreis, Mittelhessen.
Bayern hat zum 01.01.2025 die Tiefengrenze von 3 m gestrichen: Verfahrensfrei sind Terrassenüberdachungen bis 30 m² (Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 g BayBO). Manche Übersichten zeigen die alte Tiefe noch. — In Rheinland-Pfalz zählt nicht die Fläche, sondern der umbaute Raum: bis 50 m³, ebenerdig und unbeheizt, an Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 (§ 62 Abs. 2 Nr. 2 LBauO). Für Aschaffenburg und Mainz finden Sie die zuständigen Behörden auf den Seiten Aschaffenburg und Mainz.
Statik und technische Unterlagen zum gewählten System — Skyline und Cantiline am Haus, Freeline freistehend als Carport — stellen wir für die Bauaufsicht bereit. Die Statik ist für die Schneelastzonen 1 und 2 nachgewiesen — welche Zone bei Ihnen gilt. Die Preise aller Systeme finden Sie unter Kosten.
Das regelt die Bauordnung Ihres Bundeslandes. In den meisten Ländern ist eine Terrassenüberdachung bis 30 m² verfahrensfrei, teils mit Tiefengrenze. Hessen und das Saarland nennen keine Größengrenze, Niedersachsen erlaubt 40 m² mit 3 m Abstand zur Nachbargrenze, Rheinland-Pfalz rechnet in Kubikmetern (50 m³). Verfahrensfrei heißt aber nicht, dass alles erlaubt ist: Bebauungsplan, Abstandsflächen und Gestaltungssatzungen gelten weiter.
Überdachungen erdgeschossiger Terrassen an Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 sind nach der Anlage zu § 63 HBO (Nr. 1.13) ohne Größengrenze baugenehmigungsfrei. Vor Baubeginn muss eine dazu berechtigte Person die statisch-konstruktive Unbedenklichkeit bescheinigen (Abschnitt IV Nr. 3). Die oft zitierte Grenze von 3 m zur Nachbargrenze stammt aus der alten HBO vor 2018.
In fast allen geprüften Ländern sind Garagen einschließlich überdachter Stellplätze bis 50 m² verfahrensfrei — außer im Außenbereich. Abweichend: Niedersachsen und Thüringen 60 m², das Saarland 36 m². In Hessen nennt die Anlage «Garagen» bis 50 m² mit Anzeige bei der Gemeinde; ob ein offener Carport darunter fällt, sagt der Gesetzestext nicht ausdrücklich — fragen Sie die Bauaufsicht.
Garagen dürfen in den geprüften Ländern unter Bedingungen an die Grenze (meist 3 m mittlere Wandhöhe und 9 m Länge je Grenze). Eine Terrassenüberdachung am Haus gilt dagegen in der Regel als Teil des Gebäudes und hält die normalen Abstandsflächen ein — das Bauministerium NRW sagt das ausdrücklich. Klären Sie grenznahe Vorhaben immer vorab mit der Bauaufsicht.
Statik und technische Unterlagen zum gewählten System stellen wir für die Bauaufsicht bzw. für einen Antrag bereit. Die Prüfung, ob Ihr konkretes Vorhaben verfahrensfrei ist, bleibt Sache der zuständigen Behörde.